Affiliate Marketing ist ein provisionsbasiertes Online-Geschäftsmodell, bei dem Publisher (Affiliate-Partner) Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen (Merchants) bewerben und im Erfolgsfall eine Provision erhalten. Dies kann über Blogs, Social Media, YouTube oder andere digitale Kanäle erfolgen. Aufgrund niedriger Einstiegshürden und passiver Einkommensmöglichkeiten bleibt Affiliate Marketing auch 2025 ein attraktives Geschäftsmodell.
Affiliate Marketing erfordert kein eigenes Produkt und keine Lagerhaltung. Dadurch fallen nur geringe Investitionskosten an, während Einnahmen mit steigender Reichweite skalieren können.
Neben klassischen Provisionsmodellen (z. B. Pay-per-Sale, Pay-per-Click) gibt es zusätzliche Einnahmequellen wie:
E-Commerce und Social Media Shopping boomen, wodurch sich immer mehr Möglichkeiten für Affiliates eröffnen. Vor allem Nischenprodukte und spezialisierte Content-Kanäle haben großes Potenzial.
Affiliate-Einnahmen sind steuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt von der Rechtsform (Einzelunternehmer, GbR, GmbH) und der Umsatzhöhe ab.
Affiliate-Marketer, die regelmäßig Einnahmen erzielen, gelten steuerlich als Gewerbetreibende. Sie müssen ihre Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) versteuern. Liegt der Gewinn über 24.500 € pro Jahr, fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.
Ob ein Affiliate-Marketer Umsatzsteuer zahlen muss, hängt von der Umsatzhöhe ab:
Folgende Einnahmen gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen:
Um die Steuerlast zu senken, können verschiedene Betriebsausgaben geltend gemacht werden:
Affiliate Marketing bleibt auch 2025 ein lukratives Geschäftsmodell, insbesondere durch wachsenden E-Commerce und neue Social-Media-Trends. Steuerlich sollten Marketer von Anfang an die Einnahmen ordnungsgemäß erfassen, um Steuerfallen zu vermeiden. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, Steuervorteile optimal zu nutzen und die Umsatzsteuerpflicht korrekt zu handhaben.
Quellen:
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