Der grenzüberschreitende Onlinehandel bietet weiterhin enorme Wachstumschancen. Amazon bietet grundsätzlich die Möglichkeit im Ausland zu lagern um so die Kosten zu reduzieren und die Lieferzeit zu beschleunigen.
Nunmehr hat Amazon ein neues Lagerland. Neben der Lagerung in Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Schweden das Lagerland Irland zur Auswahl. Auch in Irland ist das Volumen viele Millionen Euro groß. Allerdings dürfte es in der Gesamtbetrachtung ein eher kleinerer Marktplatz sein.
Aus Irland wird wahrscheinlich ein Großteil der Lieferungen nach UK abgegolten. Aus der Sicht ist das natürlich spannend, auch über diesen Marktplatz zu verkaufen.
Durch die Lagerung in Irland wird hier für die Kunden auch wiederum Amazon Prime nutzbar und bietet für die Abnehmer eine deutlich schnellere Lieferung und den kostenloser Versand durch Amazon.
Bevor Ihr die Lagerung in Irland aktiviert solltet Ihr Euch mit dem Marktplatz als solchem beschäftigen
Nicht jedes Land ist für die Lagerung gleich gut geeignet. Faktoren wie Marktnachfrage, Versandzeiten und steuerliche Vorteile spielen eine Rolle. Da Irland als solches ein kleiner Marktplatz ist, UK außen vor genommen, sollte hier abgewogen werden. Denn die Lagerung im Ausland kostet auch immer Geld.
Verkauft Ihr bereits erfolgreich nach Irland, so bietet es sich natürlich an, die Lagerung zu aktiveren. Wenn Ihr jedoch bisher kaum irische Kunden habt und nicht nach UK verkauft, so wird die Lagerung wenig Sinn machen, da kaum nennenswerte Effekte zu erzielen sein werden.
Die Lagerung in Irland bedeutet auch wieder lokal eine Steuerberatung. Aber achtet bitte darauf, die steuerliche Registrierung hat zu erfolgen bevor die Lagerung aktiviert wird.
Damit einher sind dann regelmäßig VAT-Meldungen in Irland einzureichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 150-300 Euro pro Anmeldung.
Daher ist es wichtig zu kalkulieren, in wie weit ein Lagerung dort sinnvoll ist.
Amazon stellt verschiedene Berichte bereit, die zur steuerlichen Erfassung notwendig sind und die Ihr auch für diesen Marktplatz archivieren müsst.
Dieser Punkt wird fast immer vergessen: Wenn Du ein weiteres Lagerland hast, so ist die Umsatzsteuer ID, in diesem Falle aus Irland, auch im OSS anzumelden. Wird dieses vergessen, so wird die OSS-Meldung als falsch zurück gewiesen und Du bekommst ein umsatzsteuerliches Problem, was sind nicht wirklich rückwirkend reparieren lässt.
Daher ist es sehr wichtig, dass Du jedes neue Lagerland in der OSS-Anmeldung auch registrierst.
Die Anmeldung ist denkbar einfach. Du loggst Dich auf
"https://www.Elster.de/bportal"
ein, gehst auf auf
"Alle Formulare"
dann auf unter den Reiter
"Steuer international"
auf
"One-Stop-Shop ( ) für in der ansässige Unternehmer - -Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)"
und wählst dann:
"Änderung der Registrierungsdaten zur OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)"
Auch hier muss sichergestellt sein, dass die Rechnungen korrekt gestellt werden. Wenn der Rechnungsservice von Amazon genutzt wird oder ein anderer, bekannter Anbieter, so sollte das kein Problem sein.
Aber vor allem steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und steuerfreie Ausfuhren sind hier zu kontrollieren: Liegen alle Formvorschriften für die (europäische) Steuerbefreiung vor?
Wichtig ist zu beachten: Die Lieferung kann aus europäischen Gesichtspunkten umsatzsteuerfrei sein und es kann sich dennoch im Empfängerland eine Steuerpflicht ergeben.
Beispiel: Verkauf nach UK.
Beachtet: In jedem Lagerland kann Euch eine Prüfung ereilen. Auch besteht die Möglichkeit, dass das ausländische Finanzamt den deutschen Fiskus um Amtshilfe bittet und dann eine deutsche Prüfung mit Schwerpunkt auf ausländische Umsätze stattfindet.
Großbritannien hat eine steuerliche Besonderheit, die 135 GBP-Schwelle. Hier bedarf es besonderes Augenmerk. Je nachdem ob über Amazon oder Ebay verkauft wird oder über einen Webshop sind die Verpflichtungen unterschiedlich. Hier ist es unabdingbar, dass Ihr Euch mit diesem Thema beschäftigt und Euch erkundigt, in wie weit Ihr hier in der Verpflichtung seid.
Diese zeigen, wo und in welchem Umfang Ware verkauft wurde. Diese solltet Ihr regelmäßig prüfen. Also habt Ihr tatsächlich Steuern in den dort jeweiligen Ländern abgeführt oder wurde versehentlich ein Land vergessen?
Wie in den anderen europäischen Ländern habt Ihr auch in Irland die Verpackungsverordnung zu beachten. Diese kann sich von den anderen europäischen Ländern unterscheiden. Daher auch hier bitte Vorsicht, da es ansonsten sehr schnell auch teuer werden kann.
Die großen Anbieter können aber alle die Verpackungsverordnung in Irland mit abbilden.
Wenn Ihr in Irland Freelancer beschäftigt habt, dann aufgepasst.
Grundsätzlich führt die Lagerung im Ausland nur zu einer Umsatzsteuerpflicht im Ausland. Bedeutet: Die Gewinne werden weiterhin in Deutschland besteuert.
Wenn aber ein Freelancer in Irland ansässig ist und dieser etwas wesentliches für Euch ausführt, so kann dieses zu einer Betriebsstätte führen und damit auch zu einer ertragsteuerlichen Registrierung im Ausland.
Das sollte auf jeden Fall vermieden werden, da sonst die Steuerberatungskosten und die allgemeinen Verwaltungskosten viel zu hoch sein werden.
Wenn man eine Betriebsstätte in Irland anstrebt, um steuerliche Vorteile zu nutzen, dann sollte man das anders und vor allem sinnvoller gestalten.
Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob der Marktplatz Irland sich lohnt. Wahrscheinlich wäre es aus unternehmerischer Sicht sinnvoller, sich direkt in Großbritannien zu registrieren anstatt sich dem irischen Marktplatz zu widmen.
Als irisches Unternehmen oder mit einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte vor Ort könnte Amazon Irland sinnvoll sein, um weitere steuerliche Vorteile zu sichern.
Aus Sicht des Absatzmarktes hat man zwar in Irland einen einige Millionen Euro großen Markt, hingegen ist der Mark in Großbritannien mehrere Milliarden Euro groß und damit deutlich lukrativer. UK ist innerhalb Europas der zweitgrößte Amazon Markt nach Deutschland.
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