
Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, der die Spielregeln für Unternehmensgründungen in Europa grundlegend verändern könnte: die EU Inc. – eine neue, einheitliche europäische Unternehmensform. Gründung innerhalb von 48 Stunden, vollständig digital, ohne Notar, ohne Mindestkapital, für maximal 100 Euro – und automatisch in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anerkannt.
In diesem Artikel erkläre ich als Steuerberater für digitale Geschäftsmodelle, was hinter der EU Inc. steckt, wie die Gründung konkret ablaufen soll, welche steuerlichen Konsequenzen das hat – und wann ihr damit rechnen könnt, eine EU Inc. tatsächlich nutzen zu können.
Das Wichtigste in Kürze: Die EU Inc. ist eine optionale, europaweit geltende Gesellschaftsform, die als EU-Verordnung eingeführt wird. Sie ergänzt bestehende nationale Rechtsformen wie die GmbH, ersetzt sie aber nicht. Steuerlich bleibt nationales Recht anwendbar. Nutzbar frühestens 2027/2028.
Die Antwort liegt in einer schlichten Zahl: Nur 2 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen in der EU gründen im europäischen Ausland eine Tochtergesellschaft. Zwei Prozent – bei einem gemeinsamen Binnenmarkt mit 450 Millionen Menschen.
Der Grund ist nicht fehlendes Interesse, sondern echte Bürokratie: Wer in einem anderen EU-Land tätig werden will, stößt auf 27 unterschiedliche Rechtssysteme, verschiedene Anforderungen an Mindestkapital, Notare und Handelsregistereintragungen. Die Kommission zählt derzeit über 60 verschiedene Gesellschaftsformen in der EU.
Zum Vergleich: In Delaware (USA) lässt sich ein Unternehmen in wenigen Stunden gründen – digital, günstig, mit sofortiger bundesweiter Gültigkeit. Erfolgreiche europäische Start-ups wie Spotify oder Klarna haben deshalb ihren Börsensitz in die USA verlegt. Europa verliert Unternehmen, nicht weil die Ideen fehlen, sondern weil das System zu langsam ist.
Genau hier setzt die EU Inc. an – als sogenanntes "28. Regime", das neben die 27 nationalen Rechtssysteme tritt.
Die EU Inc. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf europäischer Ebene. Die wichtigsten Eckpunkte des Kommissionsvorschlags:
Ein zentrales EU-Online-Interface soll die Registrierung ermöglichen. Eine einmalige Anmeldung soll ausreichen, um sich europaweit gegenüber Banken, Behörden und Geschäftspartnern auszuweisen. Steuer-ID und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollen direkt über diese Plattform zugeteilt werden – ohne erneute Einreichung von Unterlagen.
Bestehende Unternehmen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre bisherige Rechtsform (z. B. eine deutsche GmbH) in eine EU Inc. umzuwandeln.
Eine Frage, die mir sofort gestellt wird: Kann ich mit der EU Inc. Steuern sparen, indem ich in einem günstigeren EU-Land gründe?
Die klare Antwort: Nein – zumindest nicht so einfach. Das Steuerrecht bleibt vollständig national. Wer in Deutschland tätig ist und dort seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt hat, zahlt auch mit einer EU Inc. deutsche Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Das Sitzlandprinzip gilt – und die Steuerbehörden schauen auf den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, nicht nur auf die Registeradresse.
Die EU Inc. ist also kein legales Steuersparmodell über die Wahl des Sitzlands – wer das versucht, bewegt sich schnell in Richtung Gestaltungsmissbrauch.
Wer jedoch Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen möchte, findet im aktuellen Entwurf zur EU Inc. eine potenziell bahnbrechende Regelung: das EU-ESOP (Employee Stock Option Plan).
Das heutige Problem in Deutschland: Erhalten Mitarbeiter echte Unternehmensanteile, müssen sie in vielen Konstellationen bereits bei der Übertragung Steuern zahlen – auch wenn sie die Anteile noch gar nicht verkauft haben. Man hat also eine Steuerpflicht, aber keine Liquidität. In der Startup-Szene nennt man das das "Dry-Income-Problem".
Der geplante Mechanismus der EU Inc.: Gewinne aus EU-ESOP-Anteilen sollen erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert werden – einheitlich als Kapitalertrag, mit dem jeweiligen nationalen Kapitalertragsteuersatz. Für Deutschland würde das bedeuten: Mitarbeiter zahlen Steuern erst dann, wenn echtes Geld fließt – beispielsweise beim Unternehmensverkauf (Exit) oder einem Börsengang.
Das ist strukturell vergleichbar mit dem deutschen § 19a EStG, der ebenfalls eine aufgeschobene Besteuerung ermöglicht – aber deutlich klarer und europaweit einheitlich. Für international aufgestellte Teams mit Mitarbeitern in mehreren EU-Ländern wäre das ein erheblicher Vereinfachungsgewinn.
Ich halte die EU Inc. für einen ernsthaften und notwendigen Schritt. Aber es gibt berechtigte Kritikpunkte, die ich transparent ansprechen möchte:
Hier eine realistische Einschätzung auf Basis des aktuellen Stands:
Da die EU Inc. als Verordnung eingeführt wird – nicht als Richtlinie – gilt sie nach Inkrafttreten direkt in allen Mitgliedstaaten. Kein deutsches Umsetzungsgesetz, kein Warten auf den Bundesrat. Das ist ein bewusster und wichtiger Unterschied zu früheren Entwürfen wie der Societas Unius Personae (SUP), die als Richtlinie gescheitert ist.
Ob die Einigung bis Ende 2026 gelingt, ist offen. EU-Gesetzgebung hat historisch immer längere Zeiträume gebraucht als geplant. Aber der politische Wille ist da – Kommissionspräsidentin von der Leyen hat das Ziel "One Europe, one market by 2028" klar kommuniziert.
Die EU Inc. ist kein Wundermittel – und sie ist auch noch kein fertiges Recht. Aber sie ist ein glaubwürdiger Schritt in die richtige Richtung.
Für wen ist die EU Inc. künftig interessant?
Was ändert sich für eure GmbH heute? Erstmal nichts. Die EU Inc. ist freiwillig und ersetzt keine bestehende Gesellschaft. Wer gut mit seiner GmbH aufgestellt ist, muss nichts überstürzen. Aber wer in den nächsten Jahren Expansion plant oder Mitarbeiterbeteiligung strukturieren möchte, sollte die Entwicklung genau im Blick behalten.
Ich werde die Gesetzgebung weiterverfolgen und euch auf diesem Blog und meinem YouTube-Kanal auf dem Laufenden halten – sobald es konkrete Neuigkeiten gibt.
Ihr habt Fragen zur EU Inc. oder zur Gestaltung eurer Unternehmensstruktur? Ich berate euch gerne – meldet euch direkt über mein Kontaktformular.
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