
Investieren, abschreiben, profitieren – mit dem neuen Wachstums-Booster der Bundesregierung holst du dir bis zu 30 % Sofortabschreibung für Maschinen und satte 75 % Turboabschreibung auf E-Dienstwagen – alles im Zeitraum von Juli 2025 bis Ende 2027.
Beachte: Es wird zu der konkreten Anwendung sehr wahrscheinlich noch ein BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen) ergehen um diverse Punkte klarzustellen. Insbesondere, ob die Abschreibung über 75% für E-Fahrzeuge nur für Neufahrzeuge nutzbar ist oder auch für gebrauchte Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.
Warum sich Investitionen 2025 mehr denn je lohnen
Mit dem Investitions-Sofortprogramm 2025 – auch bekannt als Wachstums‑Booster – hat die Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz ein Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ins Leben gerufen um den Standort Deutschland nachhaltig zu stärkren. Das Ziel ist dabei, bessere Bedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaffen und gezielt steuerliche Vorteile für Unternehmen zu bieten um Investionen zu schaffen: Mehr Investitionen, mehr Liquidität, mehr Innovation.
Unternehmen sollen direkt profitieren – und das ist grundsätzlich ein gutes Signal, auch für E-Commerce und digitale Geschäftsmodelle. Aber es gibt auch Schattenseiten, die Euch nicht vorenthalten werden sollen.
Degressive Abschreibung (AfA): bis zu 30 % jährlich für bewegliches Anlagevermögen.
Turbo-Abschreibung für E-Dienstwagen: 75 % Sonder-AfA im ersten Jahr, speziell für E-PKW, -Lkw und -Busse.
Bruttolistenpreisgrenze angehoben: Dienstwagenprivileg bis 100.000 € statt 70.000 €.
Körperschaftsteuer senkt sich schrittweise ab 2028 – Ziel 10 % bis 2032.
Thesaurierungsbesteuerung für Personenunternehmen sinkt bis 2032 auf 25 %.
Forschungszulage verbessert: Bemessungsgrenze +2 Mio., pauschale Gemeinkosten, höhere Stundensätze.
🔹 Was ist neu?
Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 kannst du bewegliches Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen) mit bis zu 30 % degressiv a bschreiben
🔹 Warum du das sofort nutzen solltest:
Hohe Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren = weniger Steuerlast.
Mehr Liquidität für Reinvestitionen oder Wachstum.
Planungssicherheit über zweieinhalb Jahre.
🔹 Aber mögliche Nachteile
Lediglich eine Verschiebung der Gewinne.
Später weniger Abschreibung.
Mögliche Durchbrechung der "goldenen Bilanzregel"
🔹 Neue Sonder-AfA bei E-Firmenwagen:
75 % Sofortabschreibung im ersten Jahr (gilt für E-PKW, E-Lkw, E-Busse ab 1. Juli 2025)
Der Restanteil kann linear abgeschrieben werden.
🔹 Listepreisgrenze steigt:
Dienstwagenprivileg (0,25 %-Regel) gilt zukünftig bis 100.000 € Bruttolistenpreis – vormals 70.000 €
🔹 Dein Vorteil:
Soforthilfe für die Investition in E-Mobilität – besonders für höhere Fahrzeugklassen.
Liquiditäts- und Steuerersparnis direkt im Anschaffungsjahr.
🔹 Aber auch:
Kaum Abschreibung in den Folgejahren
Ab 2028, also mit Ablauf der degressive Abschreibung von 30% soll die Körperschaftsteuer gesenkt werden: um –1 % pro Jahr, Ziel ist 10% Körperschaftsteuer bis 2032.
Das betrifft aber ausschließlich die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer bleibt davon unberührt.
Reduzierte Steuerlast = mehr Cashflow & Wettbewerbsfähigkeit, wenn es zu Umsetzung kommt.
Für verbleibende Gewinne in Personenunternehmen sinkt der Steuersatz schrittweise auf 25 % ab 2032
Vorteile: Gewinne bleiben im Unternehmen, können reinvestiert werden – steuerlich günstiger als Ausschüttung.
Nachteil: Die Regelung zur Thesaurierung ist sehr komplex und anspruchsvoll. Die Ersparnis in den Jahren der Thesaurierung führt bei Verwendung der angesammelten Gewinne zu einer effektiv höheren Steuerbelastung. Daher sollte hier immer genau geprüft werden, ob dieses sinnvoll ist. Bei stark schwankenden Geschäftsmodellen, wo immer wieder Jahre mit deutlich geringeren Jahresüberschüssen vorkommen, kann das interessant sein. Oftmals schreckt aber die spätere höhere Besteuerung ab.
Förderbemessungsgrenze für Forschung und Entwicklung wird von 10 auf 12 Mio. € jährlich angehoben.
Pauschale Gemeinkosten (20 % der Personalkosten) und Stundensatzsteigerung auf 100 €/h dhz.net.
Weniger Bürokratie, mehr Förderzuschuss – gut für digitale Innovationsprojekte.
Gegenfinanzierung
Der Bund übernimmt das Defizit für Kommunen bis 2029.
Investitionen in Bildung und Infrastruktur ab 2026 in Milliardenhöhe
Um das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" auch nutzen zu können solltest Du folgendes im Vorfeld prüfen:
Investitionscheck: Welche Maschinen, E-Firmenfahrzeuge oder Forschungsvorhaben stehen an?
Abschreibungsplanung: 30 % AfA, 75 % E-Lkw/AfA, Dienstwagenregelung.
Forschungsförderung beantragen: Prüfen, was förderfähig ist.
Steuerberater einbeziehen: Für optimale Umsetzung und Fristenüberwachung.
Frage: Gilt die degressive AfA auch für Gebrauchtmaschinen?
Antwort: Ja, für bewegliches Anlagevermögen im Zeitraum 1.7.2025–31.12.2027, egal ob neu oder gebraucht.
Frage: Profitieren Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
Antwort: Ja – alle Bereiche nutzen: AfA, E-Fahrzeuge, Thesaurierung.
Frage: Sind Kombinationen möglich?
Antwort: Keine Mischformen z. B. degressive AfA + andere Sonderabschreibungen erlaubt.
Der Wachstums‑Booster 2025 ist die steuerlich effizienteste Möglichkeit seit Jahren, strategische Investitionen umzusetzen:
Kurzfristig: Hohe Abschreibungen durch degressive Abschreibung, Abschreibung für E-Fahrzeuge = sofort weniger Steuer + mehr Liquidität.
Mittelfristig: Geplante Steuerentlastung bei Körperschaftsteuer & Thesaurierung.
Langfristig: Verbesserte Förderung von Forschung und Entwicklung.
Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 11. Juli 2025, Gesetz in Kraft seit dem 1. Juli 2025.
Ruhig angehen: Investitionsplan erstellen, Abschreibungen berechnen und steuerlich durchdenken. Hol dir Unterstützung – von deinem Steuerberater (ich bin da 😉). Und wenn du konkrete Szenarien möchtest – z. B. Investitionsplanung oder E-Firmenwagenstaffel, Ermittlung des geldwerten Vorteils für die PKW-Nutzung– sag einfach Bescheid.
© 2020 - 2026 Thomas Matisheck