Künstliche Intelligenz im Finanzamt: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Steuerverwaltung befindet sich im Wandel – und mittendrin: die Künstliche Intelligenz (KI). Was lange als Zukunftsmusik galt, wird Realität: KI-Systeme analysieren Steuererklärungen, identifizieren Risiken und unterstützen Sachbearbeiter bei Entscheidungen. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Tempo, mehr Transparenz – aber auch mehr Kontrolle. Ein Überblick.
Wie KI in der Finanzverwaltung eingesetzt wird
Der Einsatz von KI im Finanzamt ist kein theoretisches Konzept mehr, sondern gelebte Praxis. Ziel ist eine effizientere, automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen. KI-Systeme erkennen Muster in Daten, identifizieren risikoarme Fälle und sorgen so für schnellere Veranlagungen. Gleichzeitig können Auffälligkeiten gezielter geprüft werden – ein echter Effizienzhebel.
Beispiel: Das KI-System KIRA der Deutschen Rentenversicherung unterstützt bereits die risikoorientierte Arbeitgeberprüfung und macht Prüfprozesse präziser und effektiver.
Auch bei Betriebsprüfungen oder der Verarbeitung großer Datenmengen bietet KI Vorteile: Sie bereitet Informationen auf, schlägt Prüfansätze vor und gibt rechtliche Bewertungshilfen – eine echte Arbeitserleichterung für Mitarbeitende.
Ist der Einsatz von KI rechtlich zulässig?
Ja. Die Abgabenordnung (AO) enthält bereits Rechtsgrundlagen für automatisierte Abläufe (§§ 29c Abs. 1, 155 Abs. 4 AO). Auch wenn dort nicht explizit von „KI“ die Rede ist, sondern von „automationsgestützter Verarbeitung“, ist der Weg rechtlich frei – unter einer Bedingung: KI-Entscheidungen müssen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben.
Das bedeutet: Die Systeme dürfen keine Blackbox sein. Es braucht Kontrolle, Transparenz und menschliche Aufsicht. Gerade bei Eingriffen in Rechte von Steuerpflichtigen ist das essenziell.
Wo wird KI bereits eingesetzt?
Die Bundesländer gehen voran:
Zusätzlich kommen generative KI-Tools wie ChatGPT unter klaren Bedingungen bereits zum Einsatz, z. B. für Texterstellung, Recherche oder Vorlagenentwicklung. Nordrhein-Westfalen baut sogar ein eigenes Rechenzentrum mit KI-Hardware auf, um digitale Souveränität zu sichern.
Der internationale Blick: KI in der Steuerverwaltung weltweit
Andere Länder sind teils deutlich weiter:
Was das für Unternehmen bedeutet
Die Finanzverwaltung wird datengetriebener – das ist Fakt. Unternehmen müssen künftig damit rechnen, dass die Behörden besser informiert sind als sie selbst, wenn interne Systeme nicht mithalten können.
Konkret bedeutet das:
Unternehmen müssen ihre Datenprozesse und Systeme aufrüsten. ERP, Buchhaltung, Einkauf, Fakturierung: Alles muss auf digitale Prüfungen vorbereitet sein. Sonst drohen nicht nur Sanktionen, sondern auch operative Probleme.
Digitale Umstellung: Herausforderungen nicht unterschätzen
Die Herausforderung ist klar: Die Umstellung auf digitale, KI-unterstützte Prozesse kommt nicht nur – sie ist bereits da. Unternehmen müssen jetzt:
Je schneller das gelingt, desto besser ist man vorbereitet – nicht nur auf neue Vorschriften, sondern auch auf internationale Anforderungen, wie sie etwa ab 2026 in Belgien und Frankreich greifen.
Fazit: KI kommt – und bleibt
Ob man will oder nicht: Künstliche Intelligenz wird in der Steuerverwaltung eine zentrale Rolle spielen. Für Unternehmen heißt das: Transparenz, Geschwindigkeit und Präzision steigen – ebenso wie die Anforderungen an Datenqualität und digitale Prozesse.
Wer frühzeitig handelt, verschafft sich nicht nur einen Vorteil gegenüber dem Finanzamt – sondern auch gegenüber dem Wettbewerb.
Tipp für Unternehmen:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Datenstrukturen auf Vordermann zu bringen. Wer seine Prozesse heute digitalisiert und auf KI vorbereitet, erspart sich morgen unangenehme Überraschungen.
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