Steuererleichterungen Sofort-Programm der Bundesregierung

 

Steuererleichterungen und Investitionsanreize ab 2025: Was Du jetzt wissen musst

Sofortprogramm: Die Bundesregierung plant eine Steuerreform

 

Mit dem geplanten Sofortprogramm will die Bundesregierung ab Juli 2025 ein starkes wirtschaftliches Signal setzen. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, steuerliche Hürden zu senken und Deutschland als Innovationsstandort zu stärken.

Für Unternehmen, Selbständige und Investoren bietet das Reformpaket weitreichende Möglichkeiten – wenn man sich rechtzeitig darauf einstellt.

Degressive Abschreibung und Steuerentlastungen: Was sich konkret ändert

Im Zentrum der Reform steht die steuerliche Entlastung von Unternehmen. Geplant sind unter anderem:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30%
  • Senkung der Unternehmenssteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Thesaurierungsbesteuerung)
  • Verbesserte steuerliche Forschungszulage
  • Neue Finanzierungsmöglichkeiten über ERP-Programme für kleine Unternehmen und Start-ups (ab 2026)

Die Maßnahmen sollen jährlich ein Steuerentlastungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro freisetzen – ein klares Signal in Richtung Investitionsfreundlichkeit.

E-Auto als Dienstwagen: Ab Juli 2025 komplett steuerfrei?

Ein besonders interessanter Aspekt der geplanten Reform betrifft elektrische Dienstwagen. Laut Bundesfinanzministerium soll der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung vollständig entfallen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Fahrzeug ist vollelektrisch
  • Der Bruttolistenpreis liegt unter 70.000 Euro
  • Die Regelung gilt ab Juli 2025

Das würde bedeuten: Wer ein E-Auto als Firmenwagen nutzt, zahlt ab diesem Zeitpunkt keine Versteuerung mehr für private Fahrten. Das macht die Elektromobilität steuerlich deutlich attraktiver als bisher – insbesondere für Geschäftsführer und leitende Angestellte.

Investitionsoffensive: Milliarden für Infrastruktur und Innovation

Parallel zur Steuerreform plant die Bundesregierung eine Investitionsoffensive. Ein neu geschaffenes Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität soll gezielt Mittel in Zukunftsbranchen lenken.

Geplante Maßnahmen im Überblick:

  • Förderung von erneuerbaren Energien wie Windkraft, Wasserstoff und Geothermie
  • Stärkung von Digitalisierung und Hightech-Innovation
  • Ausbau der Infrastruktur in Verkehr, Energie und Daten
  • Zinsgünstige ERP-Kredite für Mittelstand und Start-ups

Ziel ist es, Deutschland als Wirtschaftsstandort langfristig wettbewerbsfähig zu machen – und den Weg zur Klimaneutralität mit wirtschaftlichem Wachstum zu verbinden.

Entlastung für Gastronomie, Landwirtschaft und Energiebranche

Neben den allgemeinen Reformen sind auch branchenspezifische Entlastungen vorgesehen:

  • Gastronomie: Rückkehr zum ermäßigten 7 %-Umsatzsteuersatz ab dem 1. Januar 2026
  • Landwirtschaft: Wiedereinführung der vollen Agrardiesel-Rückvergütung
  • Energiebranche: Wegfall der Gasspeicherumlage und Senkung der Stromsteuer
  • Lieferkettenrecht: Abschaffung des nationalen Gesetzes, stattdessen Umsetzung der EU-Richtlinie – mit weniger Bürokratie

Diese gezielten Maßnahmen sollen besonders belastete Branchen kurzfristig entlasten und gleichzeitig Investitionsanreize setzen.

Bürokratieabbau und Digitalisierung: Verwaltungsprozesse sollen schneller werden

Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf der Verschlankung von Verwaltungsverfahren. Konkret geplant sind:

  • Digitale Beurkundungsverfahren bei Notaren
  • Online-Gerichtsverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
  • Schnelleres Planen und Bauen durch Reformen im Bau-, Umwelt- und Genehmigungsrecht
  • Vereinfachung bei kurzfristiger Beschäftigung (Ausweitung auf 90 Tage)

Ziel ist es, Unternehmen in Deutschland spürbar zu entlasten – insbesondere bei Investitionen und im Tagesgeschäft.

Fazit: Jetzt strategisch vorbereiten

Auch wenn noch nicht alle Maßnahmen final beschlossen sind – die Richtung ist klar. Unternehmen, die bereits jetzt ihre Investitions- und Steuerstrategie anpassen, können sich frühzeitig steuerliche Vorteile sichern.

Was Du jetzt tun solltest:

  • Investitionen auf ihre steuerliche Absetzbarkeit prüfen
  • E-Mobilität im Unternehmen strategisch neu bewerten
  • Förderprogramme für 2025/2026 im Blick behalten
  • Steuerplanung für die nächsten zwei Jahre anpassen

Wer vorbereitet ist, profitiert. Wer wartet, zahlt später drauf.


Über den Autor:
Thomas Matisheck ist Steuerberater für E-Commerce, digitale Geschäftsmodelle und Unternehmer, die strategisch denken. Er unterstützt Kanzleien, Onlinehändler und Agenturen beim steuerlichen und unternehmerischen Wachstum.


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