Abschlusserstellung

Der Jahresabschluss muss unterschiedliche Aufgaben erfüllen, nicht nur steuerliche, die die meisten Unternehmen im Sinn haben.

Während früher lediglich die sogenannte Einheitsbilanz erstellt wurde, kommt es heutzutage immer mehr zu der Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses und eines steuerrechtlichen. Je nachdem welche Interessen im Vordergrund stehen. 

Beispielsweise ist ein handelsrechtlicher Jahresabschluss in der Bewertung von Vermögen sehr viel strenger im Vergleich zu einem steuerrechtlichen Jahresabschluss.

Denn dort steht der Gläubigerschutz im Vordergrund. Der Schutz von Banken, Lieferanten und Kunden. 

Der steuerliche Jahresabschluss spiegelt die Interessen der Finanzverwaltung wider. Daher ist der Jahresüberschuss deutlich höher im Vergleich zur Handelsbilanz. 

Bei diesem Spagat begleiten wir Sie gerne und versuchen, Sie optimal zu beraten. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie ein kleines Unternehmen sind oder ein mittelständisches. Alle Mandanten haben individuelle Beratungsbedürfnisse. 

Wir können für alle gängigen Rechtsformen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht erstellen. Auch die Erstellung von Konzernabschlüssen gem. 293 HGB und Jahresabschlüssen von Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen ist für uns tägliches Geschäft.

Eine der wichtigsten Fragen ist:

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Das ist leider nicht so einfach zu beantworten, da sich die Bemessungsgrundlage aus verschiedenen Positionen zusammensetzt.

In den meisten Fällen ergibt sich die Bemessungsgrundlage wie folgt:

(Umsatz+Bilanzsumme der Aktiva): 2

Mit dieser Bemessungsgrundlage kann man aus der Tabelle B der Steuerberater-Vergütungsverordnung die Gebühr ablesen.

Die Gebühren für die Erstellung des Jahresabschlusses setzt aus verschiedenen Positionen zusammen, die wir gemäß der Steuerberater-Vergütungsverordnung abrechnen.

  • Jahresabschluss 23/10
  • Bericht zum Jahresabschluss 3/10
  • Anhang 3/10
  • E-Bilanz 3/10

Berichte erstellen wir in der Regel auf Wunsch. Anhänge betreffen nur die Kapitalgesellschaften sowie die GmbH & Co. KG.

Die E-Bilanz ist die elektronische Bilanz für die Finanzverwaltung. Hier sind auch die Überleitungen von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz enthalten.

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