Für viele Unternehmer ist die Buchhaltung ein notwendiges Übel. Aber es ist viel mehr als das. Die Buchhaltung ist das Controlinginstrument des Unternehmens. Sie dient als Entscheidungshilfe und hilft bei der Liquiditätsplanung. Ohne eine vernünftige Buchhaltung ist man als Unternehmer aufgeschmissen.
Im Vergleich zu „früher“ kann man im Bereich der Buchhaltung auch vielen teilautomatisieren. Sowohl auf Seiten der Mandanten als auf unserer Seite. Hierzu verweisen wir gerne auf den Bereich Prozessdigitalisierung.
Ziel muss es sein, soviel wie möglich über automatisierte Prozesse abzubilden. Das spart absolut betrachtet Liquidität und Zeit.
Leider sehen die meisten Mandanten zunächst immer nur den Faktor „Kosten“ und nicht die Aufwendungen für die Folgen. Beispiel: Die richtige Wahl der Bank kann schon die Prozesse beeinflussen. Eine Online-Bank ohne Möglichkeit einer digitalen Anbindung an zum Beispiel Datev Unternehmen Online führt im Rahmen der Buchhaltung zu einem höheren Aufwand. So spart man bei der Bank wahrscheinlich 5-10 Euro pro Monat, hat aber höhere Folgekosten von 35-70 Euro durch fehlende Schnittstellen.
Buchhaltung kann Spaß machen, wenn man die richtigen Prozesse aufsetzt und auch im Unternehmen lebt.
Dafür bedarf es einen regen Austausch und vor allem den Willen, Dinge zu verändern. Dieses ist im Rahmen der Buchhaltung unsere gemeinsame Aufgabe, damit Sie eine vollständige, prüfungssichere und höchstmöglich automatisierte Buchhaltung erhalten.
Beim Setup ist es natürlich davon abhängig, wie Ihr verkauft bzw. auf welchen Marktplätzen.
Wenn Ihr Onlinehändler seid und fast ausschließlich über Amazon verkauft, so würden wir folgendes Setup empfehlen:
Nutzt Ihr eine Warenwirtschaft oder seid Dropshipper, so kann man pauschal nicht sagen, welche Tools neben Datev Unternehmen Online und GetmyInvoice noch zu empfehlen sind. Dies ist dann immer vom Einzelfall abhängig.
Für kleinere Unternehmen, abseits vom Handel, ist Easybill immer eine gute Wahl. Das Tool ist preiswert und bietet einen guten Support.
Grundsätzlich gibt es eine Mindestgebühr, die wir gemäß Steuerberatervergütungsverordnung ansetzen müssen.
Diese Mindestgebühr ist gem. §33 der Steuerberatervergütungsverordnung 02/10 lt. Tabelle C.
Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mandanten individuelle pauschale Honorare.
Je mehr Marktplätze bedient werden, je mehr Kreditkarten genutzt werden, umso höher ist der monatliche Aufwand.
Bei dem Verkauf ausschließlich zum Beispiel über Amazon, mit einer Kreditkarte, einer Bankverbindung und optimalen Setup kann man grob sagen:
Kommen weitere Marktplätze, Banken oder Kreditkarten hinzu, erhöht sich der Aufwand für die Buchhaltung und damit auch unser Rechnungsbetrag.
Auch sollten Eure Unterlagen vollständig sein. Das mehrfache nachfordern von Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen etc. führt zu Mehraufwand, den wir gesondert abrechnen.
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