Die Holding-Struktur

Veröffentlicht am 5. Oktober 2023
Die Holding-Struktur

Überall auf Social Media wird die Holdingstruktur als das Nonplus Ultra angepriesen, wenn es darum geht, dass man als Unternehmer Steuern spart. Jedoch gehen die meisten Videos sehr in die Tiefe oder beziehen sich immer auf nur einen konkreten Sachverhalt. Daher habe ich euch hier in meinem Blog die wichtigsten Punkte der Holdingstruktur einmal zusammen geschrieben.

Gründung direkt zu beginn

Errichtung der Holding durch Umwandlung

Holding gegründet - was dann

Wie ist der Ablauf in der operativen GmbH

Wie ist der Ablauf in der Holding GmbH

Gründung

Am einfachsten ist es, wenn die Holdingstruktur direkt zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erstellt wird. Dieses spart Dir im Nachgang die teuren Kosten einer möglichen Umstrukturierung sowie etwaige mögliche Sperrfristen, sofern Unternehmensverkauft im Rahmen eines Sharedeals angestrebt ist.

Errichtung der Holding durch Umwandlung

Wenn Du alleiniger Gesellschafter bist, so ist das Ganze vom steuerrechtlichen Aspekt her unkritisch.

Du gründest eine neue Gesellschaft, idealerweise eine GmbH, mit 25.000 Euro Stammkapital, wovon bei Gründung nur 50% eingezahlt sein müssen. Demnach 12.500 Euro. Sobald die Gesellschaft eingetragen ist, können die Anteile der bestehenden Kapitalgesellschaft in diese neue Kapitalgesellschaft, die umgangssprachlich dann Holding genannt wird, eingebracht werden.

Das klingt jetzt erstmal sehr zügig und einfach, jedoch ist der zeitliche Ablauf in der Praxis ein deutlich längerer. Je nach Rechtsanwalt, Notar und auch Registerrichter kann sich das Ganze in die Länge ziehen bzw. Umfangreicher werden. Du solltest Dich auf jeden Fall steuerlich und anwaltlich beraten lassen, damit das Ganze nicht in die Hose geht und für Dich ein steuerliches Desaster wird. Ich rate auch dringend davon ab, zu irgendeinen Steuerberater oder auch Rechtsanwalt zu gehen, sondern zu solchen, die sich in Deiner Branche auskennen.

Einmal falsch abgebogen und Du hast das Problem auf dem Tisch!

Wenn Ihr mehrere Gesellschafter seid, so ist der vorstehende Ablauf auch grundsätzlich möglich, wenn Ihr eine gemeinsame Holdinggesellschaft gründet. Aber nur dann.

Ansonsten gibt es andere Mittel und Wege, die zum Ziel führen. Jedoch sind diese wesentlich teurer, umfangreicher und nur über einen längeren Zeitraum umzusetzen. Aber es ist möglich, sofern der Gesetzgeber diese "Lücke" nicht geschlossen hat. Stand heute, 10/2023, ist es auf jeden Fall noch möglich.

Holding gegründet - was dann?

Wenn die Holding soweit steht, dann kannst du leider noch nicht loslegen. Hier ist immer der zeitliche Aspekt wichtig.

Jetzt sollte als erstes dafür gesorgt werden, dass bei künftige Ausschüttungen an die Holding keine Steuer von der operativen Gesellschaft mehr einbehalten werden muss. Dafür gibt es einen Antrag.

Wenn diesem Antrag entsprochen wird, so erteilt die Finanzverwaltung eine Bescheinigung gem. §44a Abs. 5 EStG. Eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheingung. Und genau diese Bescheinigung sorgt dafür, dass bei künftigen Ausschüttungen aus der operativen Kapitalgesellschaft in die Holding keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss.

Das war der erste Schritt.

Nun ist es wichtig, dass eine Ausschüttung erst im nächsten Wirtschaftsjahr vorgenommen wird. Ansonsten besteht leider keine Befreiung bei der Gewerbesteuer. Dieses ist in §9 Nr. 7 GewSt geregelt.

Demnach ist der Zeitpunkt sehr wichtig, da es ansonsten unnötigerweise zu Steuerzahlungen kommt.

 

 

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