Die Krankenversicherung ist ein zentrales Thema für jeden in Deutschland, einschließlich der Gesellschafter-Geschäftsführer von Unternehmen. Als solche stehen sie oft vor der Entscheidung, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern sollen.
Die Ausgangslage: gesetzlich oder privat krankenversichern als selbstständiger oder als sozialversicherungsbefreiter Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsätzlich stellt sich die Frage: Welche Versicherung wähle ich? Gesetzlich oder privat? Jede Versicherung hat Vorteile und auch Nachteile. Die meisten wählen hierbei dann die private Krankenversicherung.
Gründe dafür sind:
Unbestritten sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung besser. Man bekommt bei vielen Ärzten eine Sonderbehandlung in Form von schnelleren Terminen und auch besseren Leistungen. Was dabei aber nicht unerwähnt bleiben darf: Der Grund hierfür liegt im System der Abrechnung.
Der privat Krankenversicherte zahlt in der Regel die Arztrechnungen selbst und die private Krankenkasse erstattet dann diese Kosten dem Versicherten, aber nur je nach Tarif. Werden also bestimmte Leistungen in Anspruch genommen, die nicht durch den Tarif abgegolten sind, so trägt diese Kosten der Versicherte selbst.
Im Vergleich dazu gibt es bei der gesetzlichen Versicherung einen klaren Katalog, was welche Leistung kostet. Und auch die Abrechnung ist eine andere: Hier rechnet der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen ab. Der Weg ist also länger und jeder in der Kette schöpft Geld ab. Bis die Vergütung beim Arzt angekommen ist, dauert es demnach viel länger und aufgrund der Vorgaben ist der Betrag auch viel geringer. Deswegen sind Privatpatienten oftmals bessergestellt.
Die beiden Versicherungen unterscheiden sich von den Beiträgen her deutlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,60 % plus etwaige Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkassen plus dem Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser liegt zwischen 3,4% bis 4%, je nachdem ob Kinder vorhanden sind oder nicht.
Ab einem Jahreseinkommen von 62.100 Euro (Stand 2024) steigt der Beitrag nicht weiter an. Dazu sind Ehegatten, sofern sie selbst kein oder nur ein geringes Einkommen haben (z.B. Minijob) sowie die Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichert.
Im Rentenalter verringert sich der Beitrag für gesetzlich Versicherte auf ungefähr die Hälfte.
Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Eintrittsalter und die Gesundheit eine Rolle. In der Regel findet immer eine Gesundheitsprüfung statt. Auch Kinder und Ehegatten sind nicht mitversichert.
Im Rentenalter verändern sich die Beiträge nicht. Nur wenn der Tarif innerhalb der Versicherung gewechselt wird, kann eine Minderung der Beiträge erfolgen.
Beide Versicherungsarten erhöhen sukzessive die Beiträge. Je nach wirtschaftlicher Lage. Die gesetzliche Krankenversicherung erhöht jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze und vereinzelnd gibt es vom Gesetzgeber auch Anpassungen des prozentualen Beitrags.
Die private Krankenversicherung erhöht in der Regel auch jährlich die Beiträge. Mal stärker, mal schwächer. Aber man kann sagen: Steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse, erfolgt meistens auch eine Anpassung der privaten Krankenversicherungsbeiträge.
Der Hauptgrund für einen möglichen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung dürfte der Krankenkassenbeitrag im Rentenalter sein. Dieser ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel deutlich geringer.
Beispielsweise zahle ich mit 46 Jahren, aber ohne Selbstbeteiligung und ohne Berücksichtigung meiner beiden Kinder und einer optimalen Versorgung ca. 700 Euro pro Monat an privater Krankenversicherung. Der Beitrag meiner Versicherung ist in den letzten 3 Jahren um 150,00 Euro gestiegen und wird nachhaltig noch weiter steigen.
Daher stellt sich auch mir persönlich die Frage, ob und inwieweit ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist bzw. was dieses auch bedeutet.
Fakt ist: Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht so gut wie in der privaten Krankenversicherung. Dieses muss man in jedem Falle berücksichtigen und auch die Kosten für eine entsprechende Zusatzversicherung, sofern man seinen Staus quo als „quasi“ Privatpatient behalten möchte
Der Wechsel in die GKV ist für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht immer einfach und hängt von mehreren Faktoren ab:
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern heißt das also im Klartext: Als Gesellschafter-Geschäftsführer darf der Anteil an der Gesellschaft nicht mehr wie 50% betragen und es darf auch keine Klausel im Gesellschaftsvertrag vorhanden sein, die diesen sozialversicherungspflichtigen Status aushebelt (z. B. die Sperrminorität)
Der Wechsel von der PKV in die GKV ist mit einigen Hürden verbunden, aber unter bestimmten Umständen möglich. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind entscheidend, um die richtige Entscheidung für die eigene Gesundheitsversorgung und finanzielle Zukunft zu treffen. Es ist wichtig, alle Optionen zu prüfen und die langfristigen Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu bedenken. Auch sollte man klären, welche Einkünfte aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung mit berücksichtigt werden.
Deswegen ist die Entscheidung für einen Wechsel sehr sorgfältig zu prüfen.
Abschließend möchte ich noch auf ein Risiko der privaten Krankenversicherung hinweisen: Ein Beispiel aus dem Jahre 2011 ist hierbei eine große deutsche Krankenversicherung. Diese galt zu diesem Zeitpunkt als sehr günstige private Krankenkasse.
Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten erfolgten hier dann Beitragserhöhungen von mehr als 40%. Nun könnte man sagen: Dann wechsele ich die Versicherung. Aber: Das bedeutet in der Regel wieder eine neue Gesundheitsprüfung und wieder eine neue Einstufung. Mit der Folge: Andere private Krankenversicherungen hätten auch deutlich höhere Beiträge oder deutlich schlechtere Leistungen.
Wenn sowas im Rentenalter eintritt, dann ist das ein Worst-Case-Szenario, sofern man kein hohes Einkommen mehr im Alter hat.
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