Print on Demand (POD) & Merch by Amazon (MBA)

Veröffentlicht am 25. Oktober 2021
Print on Demand (POD) & Merch by Amazon (MBA)

Was ist POD?

Bei Print on Demand (POD) arbeiten Unternehmer mit Lieferanten zusammen. Sogenannte White Label-Produkte werden durch eigene Designs individuell gestaltet und auftragsbezogen unter eigener Marke verkauft.  Aus Sicht des Unternehmers erfolgt die Bezahlung der Wareneinkäufe erst, nachdem die Ware an den Endkunden tatsächlich verkauft wurde. Demnach ist ein eigener Lagerbestand meistens nicht nötig. Der Lieferant übernimmt zudem alle Abläufe vom Druck bis letztendlich zum Versand der Ware.

Einige Print on Demand Anbieter sind zum Teil:

  • Shirtee
  • Teezily
  • Spreadshirt
  • Teespring
  • Printful
  • RedBubble
  • Amazons KDP – E-Books
  • Printify
  • Shirtigo

Die Werbung wird meistens in den sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, Instagram und Google geschaltet.

Die meisten POD Anbieter erstellen nur Provisionsgutschriften. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass diese korrekt von dem Anbieter erstellt werden und haftet dafür, dass er alle steuerlich relevanten Angaben bei dem Anbieter hinterlegt (insb. USt-ID). Wenn der Anbieter keine Rechnungen erstellt, muss der Unternehmer die Rechnungen schreiben.

Bei Dropshipping, zum Beispiel durch den Anbieter Shirtee läuft es anders. Shirtee erstellt Rechnungen über den Einkauf der Waren (White-Label-Produkte) und die Bezahlung der Eingangsrechnungen erfolgt über Abschlagszahlungen. Die Ausgangsrechnungen an den Endkunden muss der Unternehmer grundsätzlich selbst erstellen. Die Erlöse (Grundpreis + gewählter Provisionsaufschlag) werden an den Unternehmer ausgezahlt.

Was ist MBA?

Über Merch by Amazon werden Produkte mit eigenem Design, beispielsweise auf Bekleidungsartikeln, verkauft. Der Unternehmer stellt sein eigenes Design zur Verfügung und kauft die ausgewählten Produkttypen- und farben. Die Warenlagerung, Vermarktung und Kundenservice werden dabei direkt von Amazon übernommen. Ebenfalls wie bei POD, wird erst mit der Produktion gestartet, sobald ein Artikel bestellt wurde.

Nach abgeschlossener Bestellung durch Amazon, erfolgt eine Provisionszahlung an den Unternehmer. Um die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung einzuhalten, ist der Unternehmer dazu verpflichtet eine Rechnung über die gezahlte Provision an Amazon zu erstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach §14 Absatz 4 UstG enthalten sind. Es müssen insbesondere folgende Angaben angegeben werden:

  • USt-ID Nummer von Amazon (i. d. R. Media EU S.à r.l.; bei im Drittland ansässigen Amazon-Firmen entfällt die USt-ID)
  • USt-ID Nummer vom Unternehmer
  • Hinweis, dass die Umsatzsteuer von Amazon abgeführt wird – Reverse Charge Verfahren §13b UstG

Umsatzsteuerlicher Sachverhalt

Grundfall

  • Unternehmer nach § 2 UStG
    • selbstständig
    • nachhaltig (Wiederholungsabsicht)
    • Einnahmeerzielungsabsicht (keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich)
  • Umsatzsteuerliche Unternehmer müssen
    • eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben
    • monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an das Finanzamt übermitteln

Empfänger = Unternehmer mit Sitz in EU/Drittland

  • Sonstige Leistung, bei der § 13b UstG angewendet wird (Reverse-Charge-Verfahren)
  • Ausstellung der Rechnung mit 0,00 % USt

Empfänger = Unternehmer mit Sitz in Deutschland

  • Sonstige Leistung, in Deutschland steuerpflichtig
  • Ausstellung der Rechnung mit 19,00 % USt

Umsatzsteuerlicher Sachverhalt

Besonderheit Dropshipping

Geschäftsmodell, bei dem der Unternehmer Ware bei einem Onlineshop/Großhändler bestellt, der die Ware direkt an den Endkunden liefert

Beispiel:

Shirtee   ->    Unternehmer   ->    Endkunde(B2C)

     DE                        DE                     AT

  • Eine einzige Warenbewegung (Eine Postsendung DE -> AT)
    • Der Gegenstand muss von Shirtee zum Endkunden geliefert werden
    • Zwei Lieferungen aus umsatzsteuerlicher Sicht

Besonderheit Kleinunternehmer

Definition Kleinunternehmer § 19 UStG

  • Nicht mehr als 22.000,00 Euro Umsätze im Vorjahr
  • Nicht mehr als 50.000,00 Euro Umsätze im laufenden Jahr
  • Kein Vorsteuerabzug
  • Keine Umsatzsteuerschuld
  • Kein Umsatzsteuerausweis
  • Rechnung mit Hinweis auf Kleinunternehmerregelung

Empfänger = Unternehmer mit Sitz in EU/Drittland

  • Sonstige Leistung, bei der die Anwendung von §13b UstG entfällt, da keine USt erhoben wird
  • Ausstellung der Rechnung mit 0,00 % USt unter Anwendung von § 19 UstG

Ertragsteuern

Einkommensteuerpflicht

bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

  • Grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe einer Einkommensteuererklärung / gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung
  • Einkünfte werden in der Anlage G der Einkommensteuererklärung angegeben
  • Gewinn wird in der Regel mittels einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt
  • § 15 EStG Gewinn  =  Einkünfte aus Gewerbetrieb

Voraussetzungen:

  • Selbstständig (unternehmerisches Risiko wird getragen)
    • Nachhaltig (Wiederholungsabsicht)
    • mit Gewinnerzielungsabsicht (Absicht, Einnahmen zu erzielen, die höher sind als die Ausgaben)
    • Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (kleiner Kundenkreis reicht aus)
    • Keine andere Einkunftsart

Körperschaftsteuerpflicht

bei Kapitalgesellschaften

  • Pflicht zur elektronischen Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung
  • Gewinn wird mittels eines Betriebsvermögensvergleichs ermittelt
  • Pflicht zur elektronischen Abgabe einer E-Bilanz

Gewerbesteuerpflicht

  • Pflicht zur elektronischen Abgabe einer Gewerbesteuererklärung
  • Bei natürlichen Personen entsteht keine Gewerbesteuer, wenn auf volle hundert Euro abgerundeter Gewerbeertrag ≤ 24.500 Euro beträgt
  • Höhe der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben wird, anhand des dort geltenden Hebesatzes festgelegt
  • Natürliche Personen: Gezahlte Gewerbesteuer wird bei Einkommensteuerveranlagung angerechnet

# Start your business

  • Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden
  • Steuerberater kontaktieren
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt (www.elster.de) übermitteln
  • Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben führen und Belege ordnungsgemäß aufbewahren
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