Von einer Inventur spricht man umgangssprachlich, wenn die Zählung der Warenbestände gemeint ist.
Das aber zu kurz gegriffen. Inventur meint, die Erfassung sämtlichen Inventars. Demnach ist grundsätzlich das gesamte Betriebsvermögen damit gemeint.
Anlagevermögen wird zum Beispiel über einen Anlagenspiegel erfasst. Auch hier ist im Rahmen einer Inventur zu schauen, ob das Wirtschaftsgut, beispielsweise der Laptop, noch vorhanden ist. Selbst wenn er vollständig angeschrieben ist, so bleibt dieser im Anlagespiegel enthalten, jedoch nur mit dem "Erinnerungswert" von 0,50 Euro oder 0,01 Euro.
Auch für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe ist eine Inventur durchzuführen. Wie viele Verpackungsmaterialien sind noch da? Wie viel noch nicht fertig produzierte Ware ist da? All das ist entsprechend zu dokumentieren.
Es gibt verschiedene Inventurarten, die zu verschiedenen Zeitpunkten möglich sind:
Stichtagsinventur
Hier erfolgt die Erfassung der Gegenstände direkt am Stichtag, also in der Regel am 31.12 bzw. kurz davor oder danach.
Zeitverschobene Inventur
Die Erfassung erfolgt in einem Zeitraum von drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag. Dabei sind Zugänge und auf den Stichtag zu berücksichtigen.
Permanente Inventur
Bei der permanenten Inventur kann jederzeit der rechnerische Bestand ausgegeben werden. Dies erfolgt zum Beispiel über Warenwirtschaftssysteme. Aber auch bei der permanenten Inventur hat mindestens ein Mal pro Jahr eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen. Der Zeitpunkt dafür spielt aber keine Rolle.
Die Waren sind mit den Bezugskosten zuzüglich entsprechender Bezugsnebenkosten und etwaiger Gemeinkosten zu erfassen. Das bedeutet zum Beispiel bei dem Kauf von Waren aus China:
Einkaufspreis der Ware pro Stück
Bezugsnebenkosten der Ware pro Stück (zum Beispiel Zoll, Logistik / Transport)
Gemeinkosten (wie zum Beispiel Personalkosten für die Einlagerung oder Verpackung)
Bei Waren, die produziert werden, sind alle Einzelkosten sowie Gemeinkosten, die für die Herstellung des vollständigen Produkts in Zusammenhang stehen, erfasst. Dazu gehören auch Kosten für Maschinen etc.
Auch angefangene Dienstleistungen sind zu bewerten. Hier fallen dann überwiegend Personalkosten und Personalnebenkosten an.
Bei allen Bewertungen bleibt ein Gewinnaufschlag außer Ansatz.
Weiterhin zu beachten ist, dass künftige Wertsteigerungen nach dem Stichtag außer Ansatz bleiben (müssen), jedoch Wertminderungen zu berücksichtigen sind.
Bei allen Inventurarten ist zu beachten: auch hier gilt die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
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