Was muss ich als Creator bei OnlyFans beachten?

Veröffentlicht am 14. Juli 2022
Was muss ich als Creator bei OnlyFans beachten?
  • Allgemein
  • Welche Steuern können bei Onlyfans anfallen?
  • Unternehmer und was nun?
  • Onlyfans und Umsatzsteuer
  • Onlyfans und Einkommensteuer
  • Onlyfans und Gewerbesteuer
  • Onlyfans und Krankenversicherung
  • Fazit

Allgemein zum Thema Onlyfans

Onlyfans ist eine der beliebstenen Plattformen in dem Bereich der Content Creator. Es handelt sich um ein soziales Netzwerk, welches Erwachsene als Zielgruppe hat. Dieser Content ist überwiegend FSK18. Mittlerweile gibt es noch andere ähnliche Plattformen in diesem Bereich, jedoch ist Onlyfans noch immer eine der einflussreichsten Plattformen.

Immer mehr Onlyfans Creator versuchen den selbst produzierten Content zu Geld zu machen. Wir sind auf diesem Gebiet erfahrene Steuerberater und können Euch auf Eurem Wege begleiten.

Als erfolgreicher Content Creator können die Einnahmen gut und gerne bei mehreren zehntausend Euro pro Monat liegen. Vielen Creator gelingt es, hierüber dauerhaft Geld zu verdienen und sich zu etablieren. In der Folge kommen dann oftmals noch weitere Einnahmequellen hinzu, wie z. B. Affiliate Provisionen.

Um Dir die Bauchschmerzen beim Thema Steuern zu nehmen solltest Du unbedingt weiterlesen.

Welche Steuern können bei OnlyFans anfallen?

Sobald bei Onlyfans Einnahmen generiert werden, ist man steuerlich gesehen Unternehmer. Letztendlich gibt es mehrere Definitionen dafür.

Umsatzsteuer (geregelt in §2 UstG):

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.

Einkommensteuer 

Hier gibt es keine vergleichbare Definition wie im Umsatzsteuerrecht, da es unterschiedliche Einkunftsarten gibt. Jedoch ergibt sich zum Beispiel aus §15 Abs. (2) EstG heißt es:

“Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird”

Gewerbesteuer

Zur Gewerbesteuer kommen wir nicht in jedem Falle. Es ist zu klären, welche Art von Leistung ich anbiete. Bin ich zum Beispiel Fitnesstrainer, Musiker oder Künstler, so fällt wahrscheinlich keine Gewerbesteuer an. Aber das ist jeweils im Einzelfall zu klären und kann nicht pauschal gesagt werden.

Fazit zu anfallenden Steuern:

In den meisten Fällen führt die Monetarisierung über OnlyFans sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer dazu, dass ich Unternehmer bin. Gewerbesteuer ist vom Einzelfall abhängig, jedoch ist eine freiberufliche Tätigkeit bzw. eine selbstständige Tätigkeit oftmals leider auszuschließen.

 

Unternehmer und was nun?

Zunächst gilt es abzuklären, ob Du gewerblicher Unternehmer / gewerbliche Unternehmerin bist oder Selbstständiger /Selbstständige bist. Hier unterscheidet der Gesetzgeber und dies hat Auswirkungen auf eine mögliche Gewerbesteuer. Die meisten Onlyfans Creator sind allerdings gewerblich und es gibt nur wenige Ausnahmen, die nicht gewerblich tätig sind. Wenn ihr hier unsicher seid: Wir beraten Euch gerne!

Grundsätzlich hat in beiden Fällen eine Anmeldung beim Finanzamt zu erfolgen.

Diese Anmeldung kann man  nach erfolgter Registrierung über die Website Elster, dem Portal der Finanzbehörden. Bitte fülle diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen sorgfältig aus.

Über die Domain www.elster.de gelangt Ihr zum Portal wo Ihr dann den Fragebogen ausfüllen könnt.

 

Jedoch verzweifele nicht bei den Angaben für Umsatz oder Gewinn. Dieses sind lediglich Schätzungen und können später auch noch angepasst werden. Daher kalkulier erstmal sehr vorsichtig.

Ich empfehle Dir, nicht als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin zu starten. Dieses könnte steuerliche Nachteile mit sich bringen. Machst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, so kann es sein, dass Du mehr Steuern zu zahlen hast, als ohne die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Ergänzend: Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung aus der Umsatzsteuer. Diese hat nichts mit der Besteuerung von Gewinnen zu tun.

Außerdem empfehlen wir Dir, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen. Diese könnte in Zukunft wichtig für Dich sein, vor allem wenn Du auch auf anderen Plattformen tätig sein möchtest, wie zum Beispiel bei 4Base oder auch MYM.. Daher ist es besser, wenn man die Umsatzsteuer-ID direkt von Anfang an mit beantragt.

Wenn Du den Fragebogen abgeschickt hast, so wird sich nach einiger Zeit Dein zuständiges Finanzamt melden und Dir eine Steuernummer erteilen. Die Umsatzsteuer-ID wird dir wenige Tage nach erhalt der Steuernummer von Bundeszentralamt für Steuer übersandt.

Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, so ist bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Onlyfans und Umsatzsteuer

Wenn Du Einnahmen über Onlyfans bekommst, so hat sich in den letzten Monaten für Onlyfans Creator einiges geändert.

Grund dafür ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs, kurz EuGH. Dieser EuGH hat mit Urteil vom 28.02.2023 gegen Fenix International in der Rechtssache C-695/20 folgendes entschieden: Die Onlyfans Creator rechnen gegenüber Onlyfans mit dem Reverse Charge Verfahren ab.

Mit dieser Änderung ergeben sich für Dich erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuer: Bei den Einnahmen handelt es sich um eine sonstige elektronische Dienstleistung. Da Ihr lt. Urteil gegenüber der Plattform abrechnet, kommt es effektiv bei Dir zu keiner Zahlung von Umsatzsteuer bezogen auf die Einnahmen von Onlyfans.

Achte aber darauf:

Donations oder auch der Verkauf von Wäsche und Einnahmen über die Amazon Wishlist unterliegen weiterhin der Umsatzsteuer. Hier muss die Umsatzsteuer der Creator selbst abführen. Dieses erfolgt über die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die monatlich oder quartalsweise abzugeben ist. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung findest Du unter dem Portal Elster unter www.eltster.de.

Onlyfans und Einkommensteuer

Die Auszahlung, die Du von Onlyfans bekommst, ist Eure Einnahme. Grundsätzlich sind diese noch aufzuteilen in die Vergütung die Ihr bekommt und die Kosten, die Onlyfans von Euch einbehält (in der Regel 20%.)

Von diesen Einnahmen kannst Du weitere Kosten, die Dir Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit entstehen, geltend machen. Als Beispiel: Telefonkosten, Internetkosten, div. Anschaffungen.

Wichtig ist dabei, dass diese Kosten überwiegend dem Unternehmen dienen. Bei Kleidung bzw. Makeup etc. wird die Finanzverwaltung genau hinsehen und versuchen, diese Kosten bei Euch nicht zu berücksichtigen.

Jedoch kommt es dann auf Deine bzw. unsere Argumentation an. Idealerweise speichert man sich bei Kleidung die Bilder dazu ab, damit man später das Ganze auch noch nachvollziehen kann.

Grundsätzlich empfehle ich Dir, von Deinen entsprechenden Gewinnen rund 30% als Rücklage für etwaige Steuernachzahlungen pro Monat zurückzulegen.Da die erzielbaren Gewinne sehr stark schwanken können, müsst Ihr Eure Steuerrücklagen unbedingt im Blick behalten.

 

Onlyfans und Gewerbesteuer

Warum handelt es sich bei der Tätigkeit als Onlyfans Creator um eine gewerbliche Tätigkeit? Weil grundsätzlich gem. gesetzlicher Definition eine gewerbliche Tätigkeit jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist. Sofern es keine Ausnahme gibt, wie zum Beispiel eine künstlerische Tätigkeit, handelt es sich also um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine künstlerische Tätigkeit könnte eventuell der Bereich Cosplay darstellen. Aber hier muss man sich jeden Fall einzeln ansehen und bewerten. Du sollest immer davon ausgehen, dass die Tätigkeit auf Onlyfans oder ähnlichen Plattformen als gewerblich anzusehen ist.

Wann fällt Gewerbesteuersteuer an:

Gewerbesteuer kann anfallen, wenn Du als „gewerblich“ einzustufen bist. Ist dieses der Fall, so besteht ein Freibetrag von 24.500 Euro. Bedeutet: Erst bei einem Gewinn von über 24.500 Euro entsteht Gewerbesteuer. Aber: Selbst, wenn eine Gewerbesteuer anfallen wird, so ist die Auswirkung zum Glück nicht mehr so groß, wie vor einigen Jahren.

Diese Gewerbesteuer wird Dir bei der Einkommensteuer zu einem Großteil angerechnet. Je nachdem in welcher Gemeinde Du wohnst kommt es sogar zu einer vollständigen Anrechnung der Gewerbesteuer und damit effektiv zu keiner Belastung

Onlyfans und Krankenversicherung

Ab Einnahmen von 400 Euro pro kann sich hier eine Krankenversicherungspflicht ergeben, sofern Du noch keine Krankenversicherung selbst zahlst / familienversichert bist. Kläre diesen Punkt unbedingt mit Deiner jeweiligen Krankenkasse. Im schlimmsten Falle kann es hier zu deutlichen Nachzahlungen kommen, die man unbedingt vermeiden sollte.

Fazit:

Du bist beim Thema Steuern unsicher, so können wir mit unserer Erfahrung als Steuerberater in diesem Bereich Dich vollumfänglich unterstützen! Du wirst Deine Bauchschmerzen beim Thema Steuern los und kannst Dich vollumfänglich um Deinen Content kümmern. Wir bearten Sich, wie hoch die entfallenden Steuern sein werden so dass Du einen entsprechenden Betrag als Rücklage einplanen kannst.

Wir können Dir auch aufzeigen, wie Du Rechnungen stellt bzw. das auch für Dich übernehmen.

Sprecht uns gerne an!

Es ist auch egal, woher Ihr kommt. Wir sind Dein digitaler Steuerberater. Folgt mir auch gerne über Instagram und TikTok!

 

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