Nachfolgend habe ich Euch kurz zusammengefasst, auf was Ihr bei OnlyFans achten müsst, wenn Ihr dort Einnahmen erzielt. Hier ein Überblick über die Themen:
Sobald bei Onlyfans Einnahmen generiert werden, ist man steuerlich gesehen Unternehmer. Letztendlich gibt es mehrere Definitionen dafür.
Umsatzsteuer (geregelt in §2 UstG):
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.
Einkommensteuer
Hier gibt es keine vergleichbare Definition wie im Umsatzsteuerrecht, da es unterschiedliche Einkunftsarten gibt. Jedoch ergibt sich zum Beispiel aus §15 Abs. (2) EstG heißt es:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird…
Gewerbesteuer
Zur Gewerbesteuer kommen wir nicht in jedem Falle. Es ist zu klären, welche Art von Leistung ich anbiete. Bin ich zum Beispiel Fitnesstrainer, Musiker oder Künstler, so fällt wahrscheinlich keine Gewerbesteuer an. Aber das ist jeweils im Einzelfall zu klären und kann nicht pauschal gesagt werden.
In den meisten Fällen führt die Monetarisierung über OnlyFans sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer dazu, dass ich Unternehmer bin. Gewerbesteuer ist vom Einzelfall abhängig
Zunächst gilt es abzuklären, ob Du gewerblicher Unternehmer / gewerbliche Unternehmerin bist oder Selbstständiger /Selbstständige bist. Hier unterscheidet der Gesetzgeber und dies hat Auswirkungen auf eine mögliche Gewerbesteuer
Grundsätzlich gilt in beiden Fällen, dass man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen muss. Diesen findet man nach erfolgter Registrierung unter www.elster.de, dem Portal der Finanzbehörden. Bitte füllt diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen sorgfältig aus.
Jedoch verzweifelt nicht bei den Angaben für Umsatz oder Gewinn. Dieses sind lediglich Schätzungen und können später auch noch angepasst werden. Daher kalkuliert erstmal sehr vorsichtig.
Ich empfehle Euch, nicht als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin zu starten. Dieses könnte steuerliche Nachteile mit sich bringen. Wer jedoch den Aufwand so gering wie möglich halten will und nur mit geringen Einnahmen rechnet, kann natürlich auch als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin starten.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich dabei um eine Regelung aus der Umsatzsteuer handelt und nichts mit der Besteuerung von Gewinnen zu tun hat.
Außerdem empfehlen wir Euch, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen. Diese könnte in Zukunft wichtig für Euch sein. Daher ist es besser, wenn man Sie direkt von Anfang an mit beantragt.
Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, so ist bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Wenn Ihr Einnahmen über Onlyfans bekommt, so hat Onlyfans für diese Einnahmen bereits die Umsatzsteuer für Euch abgeführt. Dieses findet Ihr hier:
https://onlyfans.com/help/2/106/107
Damit man auch 100% sicher mit der Umsatzsteuer ist, handhaben wir es so, dass wir das jeweilige Finanzamt direkt danach fragen damit später nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Die Auszahlung, die Ihr von Onlyfans bekommt, sind Eure Einnahmen. Grundsätzlich sind diese noch aufzuteilen in die Vergütung die Ihr bekommt und die Kosten, die Onlyfans von Euch einbehält.
Von diesen Einnahmen könnt Ihr weitere Kosten, die Euch in Zusammenhang mit Eurer Tätigkeit anfallen, geltend machen. Als Beispiel: Telefonkosten, Internetkosten, div. Anschaffungen. Wichtig ist dabei, dass diese Kosten aus überwiegend dem Unternehmen dienen. Bei Kleidung bzw. Makeup etc. wird die Finanzverwaltung genau hinsehen und versuchen, diese Kosten bei Euch nicht zu berücksichtigen.
Jedoch kommt es dann auf Eure bzw. unsere Argumentation an. Idealerweise speichert man sich bei Kleidung die Bilder dazu ab, damit man später das Ganze auch noch nachvollziehen kann.
Grundsätzlich empfehle ich Euch, von Euren Einnahmen rund 30% als Rücklage für etwaige Steuernachzahlungen pro Monat zurückzulegen.
Gewerbesteuer kann anfallen, wenn ihr als „gewerblich“ einzustufen seid. Ist dieses der Fall, so besteht ein Freibetrag von 24.500 Euro. Bedeutet: Erst bei einem Gewinn von über 24.500 Euro entsteht Gewerbesteuer. Aber: Selbst, wenn eine Gewerbesteuer anfallen wird, so ist die Auswirkung zum Glück nicht mehr so groß, wie vor einigen Jahren.
Diese Gewerbesteuer wird Euch bei der Einkommensteuer zu einem Großteil angerechnet. Je nachdem in welcher Gemeinde Ihr wohnt kommt es sogar zu einer vollständigen Anrechnung der Gewerbesteuer und damit effektiv zu keiner Belastung
Ab Einnahmen von 400 Euro pro kann sich hier eine Krankenversicherungspflicht ergeben, sofern Ihr noch keine Krankenversicherung selbst zahlt / familienversichert seid. Klärt diesen Punkt unbedingt mit Eurer jeweiligen Krankenkasse. Im schlimmsten Falle kann es hier zu deutlichen Nachzahlungen kommen, die man unbedingt vermeiden sollte.
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