Buchhaltung und Steuern für Etsy Verkäufer

Veröffentlicht am 10. Januar 2022
Buchhaltung und Steuern für Etsy Verkäufer

Bei Etsy ist zu differenzieren: Hier tummeln sich auch Künstler, die wiederum von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Daher ist im Vorfeld zunächst zu klären, ob man gewerblich (der Regelfall) oder künstlerisch (die absolute Ausnahme) tätig ist.

Nachstehend gehe ich nur auf die gewerblichen Händler bei Etsy ein.

Erste Schritte

Wer auf Etsy verkauft, benötigt ein Gewerbe. Habt Ihr noch kein Gewerbe angemeldet, so solltet Ihr dieses dringend bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung nachholen. Die Gewerbeanmeldung kann mittlerweile bei fast jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung Online eingereicht werden.

Viel wichtiger als die Gewerbeanmeldung ist jedoch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt: Ust-ID). Die solltet Ihr bei der steuerlichen Registrierung über den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung immer direkt mit beantragen. Habt Ihr keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bitte unbedingt beantragen.

Kleinunternehmerregelung macht keinen Sinn

Wie bei Merch by Amazon kurz MBA oder auch Amazon Kindle Direct Publishing kurz Amazon KDP macht es keinen Sinn, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Viele denken sich zum Start:

„Ich nutzte die Kleinunternehmerregelung und spare damit Steuern“

Das ist leider falsch. Sowohl bei Amazon MBA, Amazon KDP, Etsy und anderen Plattformen, die sich im Ausland befinden greift für die Erlöse das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren oder wie es auf Deutsch heiß: Die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Bedeutet: Ihr zahlt für diese Umsätze keine Umsatzsteuer.

Dafür könnt Ihr aber Euch die anfallenden deutschen Vorsteuern, also Umsatzsteuer, welche Euch von Unternehmen aus Deutschland in Rechnung gestellt wurde, vom Finanzamt erstatten lassen. Das wäre zum Beispiel: Vorsteuern aus dem Kauf von PCs, Laptops, etc. von Telefonkosten, Domainkosten, Bewirtungskosten usw.

Das alles geht bei der Kleinunternehmerregelung nicht! Im Gegenteil: Auf die Gebühren zum Beispiel von Etsy oder auch von Rechnungen von Dienstleistern, die Ihren Sitz im Ausland haben schuldet Ihr in Deutschland Steuern!

Buchhaltung

Für den Anfang ist die Einnahmen- Überschussrechnung für Euch völlig ausreichend. Hier gilt es, die Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen und die Differenz ist der Gewinn. Klingt im Grunde ganz simpel, jedoch ist Etsy was die Auswertung betrifft nicht so optimal aufgestellt. Denkt daran: Zahlt Etsy euch aus, so sind von diesem Betrag bereits die Gebühren abgezogen. Dieses ist auch im Rahmen der Einnahmen- Überschussrechnung separat aufzuteilen.

Beachtet bitte, dass auch für die Verkäufe auf Etsy die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt. Diese Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren, wie Buchhaltungsbelege für jede Online-Plattform.

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