Krankenversicherung als Influencer, Streamer, Creater etc.?

Veröffentlicht am 2. August 2022
Krankenversicherung als Influencer, Streamer, Creater etc.?

Vorab ein Disclaimer:

Es handelt sich hier um keinerlei rechtliche Beratung. Diese ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Ich möchte nur auf das Thema aufmerksam machen und sensibilisieren. Wendet Euch bei Fragen bitte einen Rechtsanwalt oder Eure Krankenversicherung

Nachfolgend gehe ich auf folgende Punkte kurz ein:

  • „Problem“ der Krankenkassenpflicht
  • Wie seid Ihr bisher krankenversichert
  • Hauptjob vs. Selbstständigkeit
  • Ausschließlich selbstständig
  • Fazit

„Problem“ der Krankenkassenpflicht

In meinem letzten Blogbeitrag hatte ich es schon kurz angerissen: Die Krankenkassenpflicht. In Deutschland besteht eine Krankenkassenpflicht. Diese wird oftmals vergessen. Dann kann es im Nachhinein sehr teuer werden. Wenn Ihr privat krankenversichert seid, dann ist für Euch dieser Beitrag nicht relevant.

Insbesondere als Influencer, als Streamer über zum Beispiel Twitch oder als Creator über Onlyfans können Einkünften von jetzt auf gleich sehr stark ansteigen. Was zunächst als Hobby beginnt, wird über Nacht zu einer richtigen Einkunftsquelle.

Viele ältere Unternehmer kennen dabei die Problematik. Aber in den obigen Branchen starten auch viele Schüler / Schülerinnen, Studenten / Studentinnen oder auch Azubis. Wenn Ihr zu diesem Bereich gehört und zum Beispiel über Eure Familie krankenversichert seid, könnte bei Nichtbeachtung eine hohe Nachzahlung drohen.

Familienversichert könnt Ihr lt. Techniker Krankenkasse bis 470 Euro bleiben. Bedeutet: Wenn Ihr krankenversichert über die Familienversicherung seid und dann im Monat über 470 Euro verdient, so seid Ihr ab diesem Zeitpunkt in der „normalen“ Krankenversicherung und dementsprechend mit den normalen Tarifen krankenversichert. Dieses sind zum Beispiel lt. TK 14,6% Krankenversicherung, 3,05% Pflegeversicherung (plus 0,35% für kinderlose) und 1,2% Zusatzbeitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahre 2022 bei 58.050 Euro.

Wie seid Ihr bisher krankenversichert?  Was bedeutet familienversichert?

Familienversichert über die Ehegatten ist man in der Regel, wenn der eine Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und der andere Ehegatte Hausmann oder Hausfrau ist und kein Einkommen bzw. ein Einkommen bis zu 470 Euro monatlich hat.

Gleiches gilt für die Familienversicherung über die Eltern. Seid Ihr Schüler / Schülerin dann seid Ihr über Eure Eltern versichert, sofern eure monatlichen Einkünfte unter 470 Euro sind.

Eine weitere Komponente ist in den beiden vorstehenden Fällen der zeitliche Umfang.

Bitte klärt die obigen Punkte im Vorfeld mit der gesetzlichen Krankenkasse. Ansonsten kommt es im schlimmsten Fall zu Nachforderungen

Hauptjob vs. Selbstständigkeit

Im Rahmen einer Anstellung besteht die Verpflichtung, eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit dem Arbeitgeber zu melden. Sofern das Einkommen aus der Selbstständig überwiegt, erfolgt auch hier die Krankenversicherung nicht mehr über die Anstellung, sondern Ihr werdet wahrscheinlich die Beiträge selbst leisten müssen. Daher solltet Ihr auch hier zu beginn der Tätigkeit Euch mit der Krankenkasse abstimmen.

Ausschließlich selbstständig

Startet Ihr komplett in der Selbstständigkeit durch, so ist es unabdingbar, dass Ihr im Vorfeld Euch beraten lasst. Bleibt Ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung oder wechselt Ihr in die private Krankenversicherung. Es gibt viel pro und contra der einzelnen Versicherung. Daher kann man nicht pauschal sagen, was richtig und falsch ist.

Ausschließlich selbstständig

Das Fazit hieraus ist: Informiert Euch im Idealfall bevor Ihr größere Einnahmen erwirtschaftet, damit die Versicherungsbeiträge planbar sind und Euch nicht überraschen.

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