Ab wann „lohnt“ sich eine GmbH?

Veröffentlicht am 19. Oktober 2023
Ab wann „lohnt“ sich eine GmbH?

Das ist eine spannende Frage, die mir regelmäßig gestellt wird. Und hier ist es unabhängig davon, in welcher Branche Du tätig bist. Egal ob Onlinehändler oder Content Creator wie Streamer oder Influencer.

Im Grunde kommt es auf die Gesamtumstände an. Bist Du im Rahmen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, wie der GbR noch nicht buchführungspflichtig, also erstellst du noch keine Bilanz, sind die Kriterien Umsatz und Gewinn maßgebend.

Bei einem Umsatz von (ab 2024) über 800.000 Euro bzw. einem Gewinn von über 80.000 Euro wirst Du buchführungspflichtig und damit auch bilanzierungspflichtig. Entscheidend ist, dass du von der Finanzverwaltung aufgefordert wirst.

Das Thema der Bilanzierung ist wichtig, weil im Rahmen eines Wechsels von Einnahmen- Überschussrechnung, kurz EÜR, zum Jahresabschluss zur Bilanz (meint das Gleiche) der sogenannte Übergangsgewinn entsteht. Während bei der EÜR eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben in einer Abrechnungsperiode gemacht wird, ist im Jahresabschluss eine Stichtagsbetrachtung maßgebend.

Bei dieser Übergangsgewinnermittlung entstehen vor allem bei Onlinehändlern regelmäßig höhere Gewinne, die auf den Warenbestand und den geleisteten Anzahlungen für Ware basieren. Bei den Streamern, Influencern und anderen Content Creator besteht dieser Übergangsgewinn zumeist aus Provisionszahlungen für November und Dezember, die erst im Januar und Februar ausgezahlt werden.

Sobald Du buchführungspflichtig bist und eine Bilanz erstellst, sind die steuerrechtlichen Verpflichtungen und die Kosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen, ähnlich. Dieser Zeitpunkt bietet sich an, um in eine GmbH „umzuwandeln“.

Fazit:

Wenn Du eine Bilanz aufstellen musst, differieren die Kosten und die Aufwendungen nicht mehr so gravierend zwischen Einzelunternehmen, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und den Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH und AG. Wir betrachten aber nicht nur die Kosten, sondern auch die Steuerlast.
Eine Kapitalgesellschaft besteuert die Gewinne mit ungefähr 30%. Während die Körperschaftssteuer und der Solidaritätszuschlag mit 15% und 5,5% immer gleich bleiben, kann der Hebesatz einzelner Städte und Gemeinden stark variieren, sodass es bei der Gewerbesteuer große Unterschiede geben kann. Der Einfachheit halber wird hier immer pauschal mit 30% gerechnet.

Im Rahmen des Einzelunternehmens oder auch der GbR stellen Entnahmen, die Du zur Bestreitung deines privaten Lebensunterhaltes oder zur Zahlung von privaten Versicherungen, wie Krankenversicherung oder der Altersvorsorge entnimmst, keine Betriebsausgabe dar. Sie mindern deinen Gewinn nicht.

Bei der Kapitalgesellschaft kannst du jedoch nicht einfach Geld entnehmen, wie Du möchtest. Hier bekommst Du in der Regel ein Gehalt. Es gibt auch weitere Möglichkeiten, aber darauf gehen wir in diesem Case nicht ein. Die Frage ist: Wie hoch ist Dein Gehalt, damit Du davon Deinen Lebensunterhalt, Deine Krankenversicherung nebst Pflegeversicherung, sowie die Altersvorsorge bedienen kannst?

Im Idealfall ist Dein Gehalt deutlich geringer, wie der Gewinn der Gesellschaft ohne Berücksichtigung des Gehaltes und er ist so gering, dass der Steuersatz Deines Gehaltes unter 30% liegt. Hintergrund ist, dass wir den maximalen steuerlichen Effekt erzielen wollen. Damit das etwas deutlicher ist:

Veranschaulichen wir das anhand von Beispielen:

Ist Dein Gewinn pro Jahr 120.000 Euro vor Geschäftsführergehalt und Du brauchst privat 110.000 Euro pro Jahr als Bruttogehalt, so ist der Gewinn nach dem Geschäftsführergehalt noch ca. 10.000,00 Euro x 30% Steuersatz = 3.000,00 Euro Steuern auf Ebene der Kapitalgesellschaft.

Ein Bruttogehalt von 110.000,00 Euro bedeutet in der Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchernsteuer ungefähr eine Lohnsteuer in Höhe von ca. 36.800,00 Euro. Insgesamt also Steuern von ca. 39.800,00 Euro.

Wenn dein Gehalt „nur“ 50.000,00 Euro brutto beträgt, sehe die Rechnung wie folgt aus:

Gewinn der Gesellschaft vor Geschäftsführervergütung: 120.000,00 Euro ./. 50.000,00 Euro = 70.000,00 Euro x 30% = 21.000,00 Euro Steuern

Gehalt von 50.000 Euro, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirche: ca. 10.200,00 Euro = 31.200,00 Euro gesamte Steuern. Ein Unterschied von 5.600,00 Euro.

Fazit:

Je mehr Gewinne in meiner Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) bestehen und je geringer mein Gehalt ist, umso mehr spare ich an Steuern.
Es gibt viele verschiedene Betrachtungsweisen, die Vorteile und Nachteile der Firmierungen darstellen, aber dieses ist meiner Meinung nach die einfachste Variante um den Vorteil einer Kapitalgesellschaft kurz darzustellen. Der Knackpunkt ist immer der Wechsel von EÜR zur Bilanz, da hier in der Regel hohe Steuerbeträge durch den sogenannten Übergangsgewinn realisiert werden.

In der Praxis besteht oftmals auch der Irrglaube, dass dieser Übergangsgewinn über drei Jahre verteilt werden kann. Im Rahmen einer „Umwandlung“ ist dies jedoch nicht korrekt. Ein Übergangsgewinn kann verteilt werden, sofern ich keine Umwandlung vornehme.

Bin ich vor der Bilanzierung Einzelunternehmer und in den 3 darauffolgenden Jahren ebenfalls, ist eine Verteilung möglich. Beginne ich mit der Bilanzierung und wechsle dann innerhalb von 3 Jahren die Rechtsform zu einer Kapitalgesellschaft, ich eine Verteilung nicht mehr möglich.

Was man auch nicht verschweigen darf: Die Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH und auch AG sind viel formalistischer. Ihr seid nicht so flexibel wie im Einzelunternehmen oder der GbR. Es bedarf für alles Verträge und Beschlüsse, die im Voraus geschlossen werden und die auch tatsächlich durchgeführt werden. Zudem gilt immer der Fremdvergleich bei Verträgen zwischen Gesellschaft und dem Gesellschaftergeschäftsführer, sowie nahestehenden Personen.

Bevor Du diesen Schritt gehst, solltest Du Dich unbedingt beraten lassen.

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